Warum ein Sicherheits-Koordinator?
- Gemäß Baustellenverordnung vom 10.06.1998:
- - zur Vermeidung von Unfällen
- - zur Einhaltung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes auf Baustellen
- - Optimierung des Bauablaufes
- - Reduzierung der Kosten späterer Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten
Wann ein Sicherheits-Koordinator?
- - bei einer voraussichtlichen Dauer der Arbeiten von mehr als 30 Arbeitstagen
- - bei Beschäftigten mehrerer Arbeitgeber
- - bei Arbeiten größer 7m Absturzhöhe
- - bei Baugruben / Gräen mit mehr als 5m Tiefe
Wo ein Sicherheits-Koordinator?
- - während der Planungsphase
- - während der Bauphase
Mehr Informationen per Email über: fm@fischermeyer.de

